Die Preise der Ferienwohnungen

Preise ab 5 Nächte

 

pro Nacht

 

Preise für

 

 

Untere Fewo

 

Mai - September

 

Untere Fewo

 

Oktober - April

1 - 2 Personen 60,-- € 65,-- €
3 Personen ------- ------
4 Personen ------- ------
Hund 5,-- € 5,-- €
Zuschlag online buchen 5,-- € 5,-- €

 

Preise bis einschließlich 4 Nächte

 

pro Nacht 

 

 

Preise für

 

Untere Fewo

 

Mai -

September

Untere Fewo

 

Oktober -

April

1 - 2 Personen 70,-- € 75,-- €
3 Personen ------- -------
4 Personen ------- -------
Hund 5,-- € 5,-- €
Zuschlag online buchen 5,-- € 5,-- €

 

Keine Vermietung für eine Nacht bzw. nur kurzfristig in derselben Woche auf Anfrage. Zuschlag 20,-- €.

Inklusive Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung.

Kinder zählen als Person.

 

 

Preise für Langzeitvermietungen:
 

Es besteht die Möglichkeit, die Ferienwohnungen in der belegungsschwachen Zeit (ca. November bis Ende März) auch für mehrere Wochen oder Monate zu günstigeren Langzeitmietpreis zu mieten. Preise auf Nachfrage. Gilt nicht April bis Oktober und nur nach Absprache und Verfügbarkeit.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Buchung über die Buchungsstrecke die Preise 5,-- Euro pro Nacht höher sind, als wenn Sie per E-Mail anfragen, da wir bei Direktbuchungen eine Provision bezahlen müssen. Der Vorteil einer Direktbuchung ist, dass die Wohnung sofort bei anderen Buchungsportalen blockiert wird. Da wir jedoch in der Regel schnell reagieren, empfehlen wir, den Termin hier zu überprüfen und einfach per E-Mail zu buchen.

Ein Hund kann derzeit noch nicht dazugebucht werden. Bitte geben Sie diesen bei den Bemerkungen an, die Bestätigung wird entsprechend abgeändert.

 

 

Mietbedingungen der Ferienwohnungen „Kätzlehaus“ von Familie Schalow

 

Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie Familie Schalow den Abschluss eines Mietvertrages an. Der Mietvertrag  kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.

Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Mietbedingungen.

Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu zahlen. Eine nicht fristgerechte Zahlung berechtigt uns zur Kündigung des Mietvertrages. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für unseren hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung uns nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 7 und 8 entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt.

Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung.

Die Wohneinheiten dürfen nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf besonderer vorheriger Zustimmung durch die Vermieter. Der Tierbesitzer haftet für Schäden, die durch die Haustiere an der Wohnung oder deren Einrichtung entstehen.

Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr ein. Andere Zeiten können nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter akzeptiert werden.

Der Mieter kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen Fall hat die Familie Schalow Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und entgangenen Gewinn. Familie Schalow kann anstatt einer konkret berechneten Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen.

Diese beträgt vom Gesamtpreis je Wohneinheit:

Bis 60 Tage vor Reisebeginn keine Stornokosten, bis 2 Wochen vor Reisebeginn 50%, mindestens 30 €, danach 90% Stornokosten. Es sei denn, dass der Feriengast nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Kaution in Höhe von 50,-- Euro bzw. 100,-- Euro (mit Haustier) ist bei der Schlüsselübergabe in bar fällig und wird nach der Endreinigung unter Verrechnung eventueller Kosten für Beschädigungen zurückgezahlt.

 

Reist der Mieter am Anreisetag ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Familie Schalow ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjekts zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen und diese sind unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank gereinigt, Müll zur Müllsammelstelle gebracht).

Die Vermieter haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibungen der angebotenen Leistungen in ihren Prospekten, jedoch nicht für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss haben. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist dabei vertraglichen Schadensersatzansprüchen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Etwaige Ansprüche gegen Familie Schalow sind innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

Erfüllung und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Familie Schalow, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

 

 

Kontakt

Telefon: 

07436 910476 

E-Mail:

info@kaetzlehaus.de

 

Hier finden Sie uns

Petra und Martin Schalow

Katzensteige 5

72469 Meßstetten-Tieringen

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